Firma DP Trading&Consulting AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen und Unternehmen mit der Firma DP Trading&Consulting getätigten Dienstleistungen.
1.1 Alle Dienstleistungen gelten nur in schriftlicher Form und der Anerkennung der AGB`s.
1.2 Davon abweichende Bedingungen gelten nur in beiderseitigem Einvernehmen und in schriftlicher Form.
§2 Auftragsdurchführung
2.1 Die Firma DP Trading &Consulting kann nicht nur selbst die Dienstleistung ausführen, ihr steht frei, den Auftrag auch Dritten zu erteilen. Die Auswahl derer auch der eigenen Fahrer bestimmt die Firma DP Trading&Consulting allein.
2.2 Falls die schriftlich bestellte und bestätigte Dienstleistung nicht den Angaben des Auftraggebers entspricht, muss vor der Leistung ein neuer auf die neuen Gegebenheiten zugeschnittene Dienstleistung von beiden Seiten festgelegt und bestätigt werden. Auch kann eine beiderseitig bestätigte Ergänzung zur bestehenden Dienstleistung schriftlich vereinbart werden.
2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistung benötigten Unterlagen vor der Dienstleistung zur Verfügung zu stellen. Falls dies nicht bis vor dem unmittelbaren Zeitpunkt der Dienstleistung erbracht werden kann, und die Dienstleistung kommt aus diesem Grund nicht zustande, ist der volle vorher vereinbarte Rechnungsbetrag an die Firma DP Trading&Consulting zu entrichten.
2.4 Sollten die vorher vom Auftraggeber schriftlich gegebenen Angaben über das Transportgut und oder der Dienstleistung bei der Beladeadresse oder Übergabe nicht den Tatsachen entsprechen, kann die Firma DP Trading&Consulting die Dienstleistung verweigern. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet den vollen vereinbarten Preis der Dienstleistung zu entrichten, auch wenn keine Dienstleistung zustande kam.
§3 Preise / Zahlungsbedingungen
3.1 Fälligkeit des kompletten Rechnungsbetrages ist die Rechnungsstellung.
3.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 10 Tage vor der vereinbarten Auftragsausführung gegen eine Erstattung einer Bearbeitungsgebühr von €25,- an die Firma DP Trading&Consulting zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt in weniger, als 10 Tage vor der vereinbarten Auftragsausführung, ist der Auftraggeber verpflichtet, die komplette vorher vereinbarte Vergütung der Dienstleistung an die Firma DP Trading&Consulting zu entrichten. Dem Kunden steht frei, einen tatsächlichen oder geringeren Schaden nachzuweisen.
3.3 Alle vereinbarte Rechnungsbeträge verstehen sich ausnahmslos mit der zurzeit gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer.
§4 Aufrechnung
Falls eine Aufrechnung, bzw. Ansprüche seitens des Auftraggebers erwünscht wird, steht es dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Firma DP Trading&Consulting sich damit einverstanden erklärt. Dies muss speziell für jede Dienstleistung neu schriftlich vertraglich vereinbart werden.
§5 Lieferung und Leistungszeit
5.1 Die Firma DP Trading&Consulting bemüht sich den Service des vertraglich vereinbarten Dienstleistung nach den eigenen betrieblichen und technischen Möglichkeiten genauestens einzuhalten.
5.2 Falls Wartezeiten durch den Auftraggeber entstehen sollten, wie zum Beispiel: Unterlagen fehlen, Transportgut nicht transportfähig oder nicht verfügbar, oder die vorher vereinbarten Ansprechpartner/Verantwortlichen der Lade-bzw. Lieferadresse sind nicht am vorher vereinbarten Zeitpunkt und Ort anwesend, kann die Firma DP Trading&Consulting pro angefangene Stunde, ausgehend von dem vertraglich vereinbartem Zeitpunkt, eine Gebühr von €50,- berechnen.
5.3 Der vorher vereinbarte Ansprechpartner /Verantwortliche der Lieferadresse hat bei Anlieferung/Übergabe sofort den ordnungsgemäßen Zustand des Transportgutes auf Qualität und Menge zu untersuchen. Fehlmengen und Schäden, verursacht durch den Transport, müssen unmittelbar bei Anlieferung sofort nach der Entladung angezeigt werden. Spätere Anzeigen von Transportschäden oder Fehlmengen werden nicht berücksichtigt.
5.4 Falls die im Transportauftrag angegebenen Ansprechpartner/Verantwortlichen der Beladung oder Anlieferung verhindert sind, ist ein neuer Ansprechpartner/Verantwortlicher mit vollem Namen, gegebenenfalls mit Geburtsdatum schriftlich, auch in elektronischer Form möglich, zu benennen. Dieser muss sich mit Hilfe eines Lichtbildausweises dem Transporteur identifizieren.
§6 Transportversicherung
Jeder Transportauftrag ist seitens der Firma DP Trading&Consulting in einer Höhe von maximal € 2.500.000 abgesichert. Es obliegt allein dem Auftraggeber eine Zusatzversicherung abzuschließen, die mit den Differenzbetrag ab € 2.500.000 bis zum angegebenen Wert des Transportgutes abdeckt.
§7 Haftung
7.1 Die Firma DP Trading&Consulting haftet nur, wenn vorsätzlich begangenes oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist, auch bei leichten körperlichen Schäden.
7.2 Die Firma DP Trading&Consulting haftet, wenn wesentliche Pflichten verletzt werden und beschränkt dies auf die vorhersehbaren Schäden bei Vertragsabschluss der Dienstleistung.
7.3 Die Firma DP Trading&Consulting nimmt nicht vor einer Verbrauchsschlichtungsstelle an Streitbeilegungsverfahren teil.
§8 Schlussbestimmung
8.1 Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche von Auftraggebern aus der Geschäftsverbindung ist der Gerichtsstand der Sitz von DP Trading&Consulting.
8.2 Es wird der AGB des bestellenden Unternehmens widersprochen. Falls einzelne Teile unwirksam sind, gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen.
8.3 Alle Anzeigen und Erklärungen sind vom Besteller per Einwurf-Einschreiben abzugeben.
8.4 Sollten einzelne oder vorstehende Klauseln oder Teile dieser Klauseln unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der Interessenlage beider Parteien angemessen ist und dem wirtschaftlichen Zweck, welcher zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung verfolgt wird, mit am nächsten kommt. Gleiches gilt auch für etwaige Regelungslücken.
AGB Dennis Pfordt März 2019